§ 1
(1) Die Verbandsvereine können eine Prüfung auf Bringtreue abhalten.
(2) Durch diese Prüfung soll die besondere Zuverlässigkeit des Gebrauchshundes im Bringen festgestellt werden. Diese beweißt der Hund dadurch, dass er kaltes Wild, welches er zufällig und ohne jeden Einfluss seines Führers findet, aufnimmt und seinem Führer bringt.
§ 2
Die Bringtreueprüfung ist in den Monaten August bis einschließlich April im Walde in möglichst wildreinen Dickungen, gegebenenfalls auch im Altholz mit dichtem Unterholz, abzuhalten. Kleine, zur Beobachtung des Hundes geeignete Blößen müssen vorhanden sein.
§ 3
Für die Bringtreueprüfung sind Füchse zu verwenden, die den Bestimmungen des § 12 (1) der VGPO entsprechen müssen.
( Die verwendeten Füchse müssen ein Mindestgewicht von 3,5 kg aufweisen und naturbelassen sein ( mit voller Luntenlänge, ohne Kopf ist zulässig). Das vorherige Ausweiden des Fuchses ist unzulässig. )
§ 4
(1) Vor der Prüfung sind im Prüfungsgelände geeignete Plätze für das Auslegen der Füchse zu erkunden und zu markieren.
(2) Diese Plätze müssen mindestens 50 m voneinander und mindestens 100 m von der Stelle am Dickungsrand entfernt sein, an welcher der Hund bei der Prüfung geschnallt werden soll. Bei Auswahl und Herrichtung dieser Plätze ist zu berücksichtigen, dass die Richter den Hund und sein Verhalten am ausgelegten Fuchs gut beobachten können, dass jedoch der Hund die Richter weder wittern noch äugen kann. Gegebenenfalls wird der Gebrauch von Hochsitzen, Leitern usw. empfohlen.
§ 5
Der für die Prüfung bestimmte Fuchs muss spätestens zwei Stunden vor Beginn der Arbeit frei - nicht hinter einem Baum oder eine Vertiefung - auf dem markierten Platz ausgelegt werden. Dabei ist der Fuchs zu dem Auslegeplatz zu tragen, er darf auf keinen Fall geschleppt werden oder beim Transport irgendwo den Boden berühren. Die Träger des Fuchses müssen, damit der Hund während der Prüfung nicht auf menschliche Fährten stößt, sich in einem Bogen, der überall mindestens 200 m Abstand zum Auslegeplatz hat, auf die Rückseite des Prüfungsgeländes ( entgegengesetzt der Stelle, an welcher der Hund geschnallt werden soll) begeben und von dort den Fuchs auf kürzestem Wege zum Auslegeplatz bringen.
§ 6
(1) Auf der Bringtreueprüfung müssen drei Verbandsrichter tätig sein. Zwei dieser Richter beobachten das Verhalten des Hundes am Fuchs von dem vorbereiteten Beobachtungsstand aus.
(2) Diese Richter müssen darauf achten, dass der Beobachtungsstand außer Wind vom Auslegeplatz des Fuchses liegt, und dass der Hund sie weder eräugen noch wittern kann, dass sie aber das Verhalten des Hundes am Fuchs gut beobachten können.
(3) Der dritte Richter begleitet den Führer des zu prüfenden Hundes. Er muss darauf achten, dass die Vorschriften der §§ 8 bis 10 in allen Einzelheiten und unbedingt eingehalten werden.
§ 7
Zur Verständigung der Richter untereinander wird der Gebrauch von Signalen empfohlen.
§ 8
(1) Der Führer darf während der Prüfung seines Hundes keinen anderen Hund führen. Es darf ihn außer dem Richter auch niemand begleiten, damit der stöbernde Hund nicht gestört wird. Während der Arbeit seines Hundes darf er mit dem begleitenden Richter an der Dickung auf und ab gehen, muss sich jedoch nach dem Schnallen des Hundes absolut ruhig verhalten.
(2) Beachtet der Führer diese Vorschriften nicht, muss der Hund von der Weiterprüfung ausgeschlossen werden und ist sofort heranzurufen und anzuleinen.
§ 9
(1) Der Führer kann den Hund entweder von seinem Stand aus stöbern lassen oder ihn zunächst in einer gewissen Entfernung ablegen und ihn dann mit Wink oder Zuruf zum Stöbern in die Dickung schicken.
(2) Nachdem die beiden Richter auf dem Beobachtungsstand durch ein vorher zu verabredendes Signal angezeigt haben, dass die Prüfung beginnen kann, veranlasst der begleitende Richter den Führer, seinen Hund zu schicken.
(3) Der Führer muss dann den Hund durch einmaligen Suchbefehl in die Dickung schicken ( keinen Bringbefehl).
§ 10
Von diesem Augenblick an ist dem Hund 20 Minuten Zeit zu geben, um den ausgelegten Fuchs beim Stöbern in der Dickung zu finden und ihn seinem Führer zu bringen. Zu diesem Zweck darf der Hund beliebig oft zum Stöbern aufgefordert werden.
§ 11
Der Hund, der innerhalb 20 Minuten nach dem ersten Schnallen seinem Führer den Fuchs zuträgt, hat die Bringtreueprüfung bestanden.
§ 12
Ein Hund, der beim Stöbern zum Fuchs kommt, ihn aber nicht aufnimmt und leer zum Führer zurückkommt oder weiter stöbert, ist von der Weiterprüfung auszuschließen und sofort anzuleinen.
§ 13
Versagt ein Hund auf der Bringtreueprüfung, kann der ausgelegte Fuchs liegen bleiben und ein zweiter Hund zum Stöbern in die gleiche Dickung geschickt werden. Er muss jedoch mindestens 50 m von der Stelle, an der der erste Hund abgesetzt wurde, seine Arbeit beginnen.
. . . . .
Das ist des Jägers Ehrenschild,
dass alles angeschweißte Wild
mit gutem Hund zur Strecke kommt,
wie es dem edlen Waidwerk frommt.
v. l.: Mario Müller, Christoph Wenzel, Wolfgang Dietrich, Steffen Bender, Hans Oskar Lemke, Barbara Beck, Hannes Groß, Sonja Unzeitig und Rolf Hain
Am Sonntag, den 20. März 2016, konnten 5 Gespanne das Leistungszeichen Bringtreue bestehen!
Die Prüfung wurde in den Revieren Sinn-Fleisbach und Greifenstein-Rodenroth durchgeführt. Vielen Dank an die Revierpächter für die Bereitstellung der Prüfungsflächen.
Ebenso bedanken wir uns herzlichst bei dem Richterteam:
Prüfungsleiter Hans-Oskar Lemke, Wolfgang Dietrich und Mario Müller.
Es haben bestanden:
KLM, Barnabas vom Fleckenbühler Land
Führer: Christoph Wenzel
DK, Weller von der Wenge
Führer: Rolf Hain
GM, Tiro vom Ahler Esch
Führerin: Barbara Beck
DK, Corleone von Baden
Führer: Hannes Groß
DD, Sultan vom Kloster Beselich
Führer: Steffen Bender
Ein bitterer Tag für die drei gemeldeten Gespanne der Bringtreueprüfung am 29.03.2015.
Sehr gut vorbereitet, in den letzten acht Wochen hart gearbeitet und von Woche zu Woche in den Leistungen gesteigert. Bei den Übungstreffen zuverlässig die Füchse gebracht und dann kommt der Tag X wo man als Führer fassungslos im Wald steht und wünscht die Situation sei nur ein böser Film.
Es schüttet Dauerregen vom Himmel, nasse Füchse, durchwechselndes Rehwild, ungläubige Gesichter, durchweichte Richter, verpeilte Hunde – keine Urkunde.
Klarer Fall von “da ist der Wurm drin“. Suchenglück und Suchenpech liegen eben doch so dicht beieinander.
Im Anschluss an die Prüfung, bei einem gemeinsamen Mittagessen in der Gastwirtschaft Held in Beilstein, wurde über den Vormittag sinniert, analysiert und gegrübelt. Bis dann Prüfungsleiter Hans Oskar Lemke die Lösung des Problems gefunden hatte – das Wetter hat Schuld! Diese Schuldzuweisung nahmen sofort Alle an, Führer und Richter waren sich da schnell einig. Denn
“Humor ist, wenn man trotzdem lacht“!
Trotz allem Ehrgeiz und Wirken ist es “nur“ eine Prüfung, die es als Sahnehäubchen für die erarbeiteten Leistungen des Hundes obenauf gibt. Von wesentlich größerer Bedeutung und der eigentliche Grund für dieses Training, sind die Erfolge die man durch das erlernte Verlorenbringen des Hundes im Jagdbetrieb zu verbuchen hat. Alle Führer haben somit nach dem Schuss gute Chancen einen verendeten Fuchs, Waschbär oder Marder, im heimischen Revier von ihrem Hund zugetragen zu bekommen.
Dem Prüfungsleiter Hans Oskar Lemke und den weiteren Richtern Mario Müller und Barbara Beck ein herzliches Dankeschön für die Unterstützung der Prüfung. Vielen Dank auch an das Revier Rodenroth, Pächter Jochen Unzeitig, für die Bereitstellung der Prüfungsfläche. Allen Führern weiterhin viel Freude und jagdlichen Erfolg mit den Hunden!
Waidmannsheil